Ehrenordnung

Gemäß § 8 Abs. 4 h der Vereinssatzung des SV Eitensheim e.V. vom 05.03.1994 neu gefasst und am 09.04.2006 geändert wird nachfolgende Ehrenordnung verlassen.Der Sportverein Eitensheim e.V. unterscheidet folgende Arten von Ehrungen:a) Ehrung durch den Sportverein Eitensheim e.V.
b) Ehrung durch den Bayerischen Landessportverband e.V.
c) Ehrung durch die Fachverbände

Ehrung aufgrund abteilungsinterner Sportveranstaltungen bzw. Veranstaltungen bei denen Abteilungen des Sportvereins Ausrichter und/oder Teilnehmer sind, fallen nicht unter diese Ehrenordnung.

 
a) Ehrungen durch den SportvereinI. Der Sportverein kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen folgende Personen ehren:1. Amtsträger des Sportvereins

2. Mitglieder aufgrund hervorragender sportlicher Leistungen

3. Persönlichkeiten, die sich um das Ansehen und die Förderung des Vereins besondere Verdienste erworben haben
II. Der Sportverein verleiht folgende Ehrungen:

1. Die Ehrennadel in Silber und Gold, jeweils mit Urkunde ausschließlich an Amtsträger der Organe und Abteilungen.

2. Angemessene Sachpreise mit Widmung, bzw. Urkunden, für hervorragende sportliche Leistungen von Mitgliedern verliehen nach Einzelentscheidung des Vorstands.

3. Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung besonders verdienten Mitgliedern zuteil werden. Besonders verdiente Vorstände können auf Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorstand gewählt werden.
III. Voraussetzung

1. Ehrennadel:
1.1. Ehrennadel in Silber und Urkunde
Bedingung: Mindestens 10 Jahre ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit als Funktionär im Verein

1.2 Ehrennadel in Gold mit Urkunde
Bedingung: Mindestens 15 Jahre verdienstvolle Tätigkeit, auch mit Unterbrechungen, als Funktionär im Verein

Die Verleihung der Ehrennadel der höheren Stufe setzt nicht grundsätzlich den Besitz der vorangegangenen Stufe voraus.

2. Sachpreise:
Sachpreise werden für Einzelsportler oder Mannschaften aufgrund hervorragender Leistungen, erzielt auf regionaler und überregionaler Ebene, vergeben.
IV. Antragstellung und Verleihung

1. Ehrennadeln des Vereins werden auf Vorschlag des Vorstandes verliehen.

2. Sachpreise für hervorragende sportliche Leistungen werden auf formlosen, schriftlichen Antrag der Abteilungen oder der Vereinsorgane durch den Vorstand vergeben.

Die Antragstellung ist generell an keine festen Termine gebunden.
Der Vorstand kann unter Vorgabe von Meldeterminen zur Erbringung von Ehrenvorschlägen auffordern.

3. Vorschläge zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft können von allen Vereinsorganen an den Vorstand erfolgen.

Die Durchführung der Ehrungen soll nur bei besonderen Anlässen (z. B. Versammlungen) und in angemessenem Rahmen erfolgen.

 
b) Ehrungen durch den BLSV

Im Rahmen der Ehrungen des BLSV stellt der Vorstand Anträge für die Ehrung verdienter Funktionäre und Mitglieder des Vereins.

 
c) Ehrungen durch Fachverbände

Darüber hinaus haben die verschiedenen Fachverbände eigene Ordnungen für die Verleihung von Ehrungen.

Den Abteilungen bleibt es freigestellt, zusätzlich Ehrenmöglichkeiten der für sie zuständigen Fachverbände zu nutzen.

 
Schlussbestimmung

Bei allen Ehrungen ist ein strenger Maßstab anzulegen um den Wert mit der Ehrung verbundenen Auszeichnung entsprechende Bedeutung zu verleihen.

 
Diese Ehrenordnung wurde am 05.03.1994 neu gefasst und am 09.04.2006 geändert von der Mitgliederversammlung des SV Eitensheim e.V. beschlossen.Sie tritt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Kraft.Zukünftige Änderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.