Fußballcamp 2025

  • 5. – 7. September
    Fr – So von 10-16 Uhr
  • Samstag gemeinsamer Abend mit den Eltern
  • Täglich Mittagessen, Obst, Getränke
  • SVE-Fußballcamp-Shirt
  • Professionelles, altersgerechtes Training
  • Teilnahmegebühr 90€
    Mit T-Shirt 115€
  • Anmeldeschluss 31. Juli 2025

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Bitte überweist die Teilnahmegebühr bis spätestens 31.07.2025 auf das Konto: Fußballnachwuchs SV Eitensheim e.V. Raiffeisenbank Gaimersheim/Buxheim DE02 7216 9812 0902 6004 20 Verwendungszweck: NAME DES KINDES + FußballCamp 2025
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Teilnahmebedingungen

Bitte beachtet bei Anmeldung eures Kindes folgende Teilnahmebedingungen:

  • Mitmachen können Kinder ab 5 Jahre
  • Ich bestätige, dass mein Kind gesund, sportlich belastbar sowie kranken- und unfallversichert ist.
  • Über evtl. Allergien und Medikamente setze ich die Trainer selbstständig in Kenntnis
  • Mein Kind wird den Anweisungen der Trainer Folge leisten. Bei groben Verstößen gegen die Regeln akzeptiere ich den Ausschluss vom Fußballcamp.
  • Bei Verletzungen und dem Verlust von Wertsachen übernimmt der SVE keine Haftung.

Datenschutzhinweis:

Ich/wir als Erziehungsberechtige(r) erkläre(n) mich/uns einverstanden, dass persönliche Daten für eine Adressenliste verwendet werden können.

Die erhobenen Daten dienen nur der rechtlichen Absicherung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Aufgenommene Fotos und Videos, auf denen mein/unsere Kind ggf. erkennbar ist, dürfen für Veröffentlichung des SVE in den Medien genutzt werden.

Diese Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt, entstehen keine Nachteile. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bitte beachtet, dass eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Filmaufzeichnungen im Internet durch den SVE nicht sichergestellt werden kann, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Filme kopiert oder verändert haben können.

  • Bei Erkrankung kann die Teilnahmegebühr nur erstattet werden, wenn ein ärztliches Attest eingereicht wird.
  • Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen beim Training und rund um das Fußballcamp sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.
  • Der SVE behält sich vor, das Fußballcamp bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.